Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der bflip GmbH, Im Ettenbach 13a, 77767 Appenweier (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Unternehmenskunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) - zusammen „Vertragspartner“ genannt - bei der Nutzung der vom Anbieter betriebenen Services. Bei dem Service handelt es sich um „bflip“ einer webbasierten elearning-Plattform. Die Kunden haben die Möglichkeit Weiterbildungen, Schulungen und Lernzielkontrollen online zu gestalten und durchzuführen.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des SaaS-Angebots des Anbieters. Die AGB sind für die Dauer des Vertrages in der jeweils geltenden Fassung auf der Webseite des Anbieters unter www.bflip.de abrufbar. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sämtliche Angebote des Anbieters richten sich an Unternehmer.

§ 2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Daten des Kunden

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Software-as-a Service (SaaS) - Dienstleistungen über das Internet im vertraglich definierten Bereich (siehe Angebot oder Leistungsbeschreibung) inklusive der Zurverfügungstellung des erforderlichen Speicherplatzes (Cloud-Service).
(2) Bestandteil des Cloud-Service sind die entgeltliche Überlassung der Cloud-Service Software „bflip“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Anbieters zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
(3) Dem Anbieter ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz und allgemein bei der Erbringung des Cloud-Service Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
(4) Die Nutzung der Services des Anbieters setzt die Anmeldung des Kunden voraus. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
(5) Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
(6) Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Daten (einschließlich der Kontaktdaten) aktuell zu halten. Tritt während der Dauer der Teilnahme eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat der Kunde die Angaben unverzüglich im Loginbereich zu korrigieren. Sollte dies nicht gelingen, so teilt der Kunde die geänderten Daten unverzüglich per E-Mail mit.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt. Für die Schaffung der zur vertragsgemäßen Nutzung der Funktionalitäten notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus Ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung gemäß des Ihnen vorliegenden Angebotes.

(3) Der Anbieter entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern, die er den Kunden zur Verfügung stellt. Die neuen Fassungen können auch Funktionserweiterungen beinhalten. Ein Anspruch des Kunden zur Erstellung von neuen Fassungen oder auf die Aufnahme bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten in die Anwendung besteht nicht.

(4) Der Anbieter stellt dem Kunden ein Online-Tutorial zur Verfügung.

§ 4 Rechteeinräumung

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Cloud-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen

(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Mit dem Einstellen von Inhalten in den Cloud-Service räumt der Kunde dem Anbieter jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte auf dem von Anbieter bereitgestellten Server zur Bearbeitung und Vervielfältigung und Übermittlung über das Internet, soweit dies für die Erfüllung des Nutzungsvertrages erforderlich ist. Soweit der Kunde die eingestellten Inhalte wieder aus dem Cloud-Service entfernt, erlischt das dem Anbieter eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Soweit gesetzlich erforderlich oder gerichtlich bzw. behördlich angeordnet, bleibt der Anbieter allerdings berechtigt, zu Sicherungs- und Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.

§ 5 Zurverfügungstellung von Speicherplatz

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem in der Preisliste definierten und bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang ablegen. Sofern der vereinbarte Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Anbieter.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(5) Der Anbieter führt Backups durch. Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(7) Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

(8) Dem Anbieter stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 6 Support

Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren Cloud-Dienste innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr) nach Eingang der jeweiligen Frage in der Regel innerhalb von fünf Werktagen in Textform beantworten.

§ 7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Cloud-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Details zur Wartung und damit einhergehend zur Nichtverfügbarkeit der SOFTWARE ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach diesem Vertrag beträgt 99,25 % im Monatsmittel ausschließlich der Wartungsarbeiten.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, geltenden anwendbaren Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Cloud-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet zusätzlich eigenen Datensicherungen durchzuführen.

(4) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der Cloud-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Cloud-Services erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(6) Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen sowie sonstiger Buchhaltungs- oder Archivierungspflichten bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt insofern ausdrücklich klar, dass die SOFTWARE nicht zur Erfüllung der genannten Pflichten bzw. Einhaltung der Fristen geeignet ist und eine separate Buchhaltung des Kunden insofern weiterhin notwendig bleibt.

(7) Dem Kunden sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung der Cloud-Dienste untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind dem Kunden folgende Handlungen untersagt: das Einstellen gegen Datenschutzrecht und sonstiges Recht verstoßender Inhalte; die Nutzung von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.

(8) Bei der Einstellung eigener Inhalte sind dem Kunden des Weiteren folgende Aktivitäten untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit). Ebenfalls untersagt ist dem Kunden jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Cloud-Services zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme des Anbieters übermäßig zu belasten. Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen des Kunden ist der Anbieter berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten des Kunden zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 9 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Diese wird an den Kunden versendet und ist in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Webseite des Anbieters einsehbar.

(2) Der Anbieter behält sich vor, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung jener Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die IT-Infrastruktur oder sonstige laufende Kosten erhöhen oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen wird der Anbieter die Preise ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die Preiserhöhungen haben sich dabei am Verbraucherpreisindex zu orientieren und dürfen die dortige Entwicklung nicht übersteigen.(3) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 10 Mängelhaftung/Haftung

(1) Der Anbieter stellt die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Cloud-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages und der daraus verwiesenen Dokumente sicher.

(2) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. Bei der Sperre wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen.

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich jeweils gemäß vertraglicher Vereinbarung, sofern eine Partei den Vertrag nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigt.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Cloud-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 12 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde selbst ist für die ggf. nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO durch seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Er sichert dem Anbieter zu, auch im Übrigen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.

(2) Der Anbieter bietet den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung an.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Sitz des Anbieters.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses in angemessenem Umfang zu ändern. Der Anbieter wird den Kunden hierzu über geplante Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung oder nutzt er nach deren Ablauf den Cloud-Service weiter, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Auf diese Wirkungen wird der Anbieter in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung des Vertrags durch ihn.

(2) Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit auch ohne Zustimmungserfordernis des Kunden zu ändern, wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden; soweit der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; soweit der Anbieter damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt oder soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

§ 15 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

Besondere Bedingungen für Testversionen und kostenfreie Nutzung


Eine kostenfreie Nutzung bzw. Testversionen können dem Kunden für einen begrenzten Zeitraum durch den Anbieter überlassen werden. Eine Testversion/eine kostenfreie Nutzung dienen nicht dem Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb. Im Übrigen gelten abweichend von den sonstigen AGB vorrangig die nachfolgenden besonderen Bestimmungen:

§ 16 Beschaffenheit des Cloud-Service und keine Gewährleistung

Sofern der Cloud-Service dem Kunden in Form einer Testversion oder Early-Access-Version unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird gelten abweichende Bedingungen. In diesem Falle gewährleistet der Anbieter weder, dass der Cloud-Service die unter § 2 und § 3 beschriebenen Eigenschaften aufweist oder die Erwartungen und Ansprüche des Kunden erfüllt, noch dass es in Kombination mit einer von Dritten zur Verfügung gestellten Hardware oder Anwendersoftware funktioniert. Ebenso gewährleistet der Anbieter nicht die fehlerfreie und dauerhafte Funktionsfähigkeit des Cloud-Service oder das Beheben von Fehlern. Weiterhin gewährleistet der Anbieter nicht, dass die SOFTWARE frei von Rechten Dritter ist. Der vorstehend geregelte Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Anbieter einen Mangel im Recht arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden den hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen

§ 17 Zugriff

Der Kunde bekommt für den Zugriff auf die Nutzung der Cloud-Dienste eine „User ID“ und ein Passwort vom Anbieter zugewiesen, die zur weiteren Nutzung der Cloud-Services erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

§ 18 Produktsupport

Der Anbieter bietet nach eigenem Ermessen einen beschränkten Produktsupport auf freiwilliger Basis an. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Updates hinsichtlich des Inhalts des Cloud-Service und der zugehörigen Programme, Dateien, Unterlagen oder anderer Elemente durchzuführen.

§ 19 Haftung

Sollte dem Kunden durch die unentgeltliche Nutzung des Cloud-Dienstes (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden entstehen, so haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Die zwingend vorgeschriebene Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

§ 20 Laufzeit

Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses über die Testversion wird jeweils bei Abschluss des Tests bestimmt. Das Vertragsverhältnis beginnt nach erfolgreicher Anmeldung und Registrierung durch den Kunden mit der Bestätigung des Anbieters und kann auch bei einer unbeschränkten Laufzeit von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen beendet werden. Sofern bei Abschluss nichts Anderes geregelt wird, beträgt die Testdauer 14 Tage. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums.

Stand: 26.01.2023